Staatlich Förderung für Ihre Sicherheit

Staat bezuschusst den Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz vor Einbrechern jetzt mit 65 Millionen Euro
Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe erhöht die Fördermittel für Einbruchschutz von 50 auf 65 Millionen Euro.

Übernahme von 20 Prozent der Kosten bis 1.000 Euro oder 10 Prozent bis zu einer Investitionen von 15.000 Euro für Einbruchschutz-Maßnahmen.

Aktive Förderung von Sicherheitstechnik bedeutet bis zu 1.600 Euro an direkten Fördergeldern pro Wohneinheit.
Am 9. August 2018 hat die bundeseigene KfW-Bankengruppe darüber informiert, dass die Fördergelder für den Einbau von Sicherheitstechnik ab sofort von 50 Millionen Euro auf 65 Millionen Euro erhöht werden. Auch gibt es wieder Zuschüsse für Baumaßnahmen, welche Barrieren in Wohnräumen reduzieren, in Höhe von 75 Millionen Euro. Damit reagiere man auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Fördergeldern in den Bereichen Einbruchschutz und Barrierereduzierung, so das Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe in der Mitteilung.
Förderung bereits ab einer Investition von 500 Euro
Wer sich für den Einbau von Sicherheitstechnik durch einen Fachmann entscheidet, kann von den vielseitigen Fördermöglichkeiten durch den Staat profitieren. Ab einer Summe von 500 Euro erhalten Hauseigentümer und Mieter 20 Prozent der investierten Summe für Einbruchschutzmaßnahmen vom Staat zurück. Wichtig ist es, den Antrag vor Umsetzung der Maßnahmen einzureichen, denn eine nachträgliche Förderung ist nicht vorgesehen.

Nähere Informationen unter:

https://www.abus.com/ger/Ratgeber/Staatliche-Foerderung?utm_source=CleverReach+GmbH+&utm_medium=email&utm_campaign=20180813-NewsletterB2B-StaatlicheF%C3%B6rderung-SSch&utm_content=Mailing_12707382#Tabcontent0

 

Förderung über das Online-Portal der KfW beantragen
Der Antrag für die Fördermittel wird nach Registrierung im Online-Portal der KfW unter www.kfw.de/zuschussportal ausgefüllt. Vorher sollte jedoch ein Fachmann kontaktiert werden, um zu ermitteln, welche Sicherheitsmaßnahmen geeignet sind. Viele Sicherheitsfachgeschäfte haben bereits Erfahrung mit den verschiedenen Förderprogrammen und können bei der Antragstellung unterstützen. Insgesamt kann ein Zuschuss von 20 bzw. 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Material und Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Ist der Antrag eingereicht, können einige Wochen vergehen, bis dieser geprüft wurde. Der Zuschuss wird dann nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.
Weitere Hintergründe zu Einbruchschutzmaßnahmen und eine Übersicht zu förderfähigen Produkten bietet der Sicherheitsexperte ABUS auf seiner Internetseite unter www.abus.com/kfw.

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